AGB

1. GELTUNGSBEIREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma HE Industrial Services GmbH und dem Beschäftigter.

2. RECHTSSTELLUNG / GEHEIMHALTUNG DES PERSONALS

Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der HE Industrial Services GmbH und dem Auftraggeber

vereinbart werden. Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegt das Zeitpersonal dessen

Arbeitsanweisungen und arbeitet unter seiner Anleitung und Aufsicht.

Das Personal der HE Industrial Services GmbH ist zur Geheimhaltung verpflichtet; das gilt insbesondere für alle während

der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder

geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Ende der

Vertragsbeziehung für drei Jahre fort.

3. KÜNDIGUNGSFRIST

Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 5 Arbeitstagen. Die HE Industrial Services GmbH ist darüber

hinaus berechtigt den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzel/Rahmen) aus wichtigem Grund fristlos zu

kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Entleiher mit seiner Zahlungsverpflichtung in

Verzug geraten ist und er auch eine angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen; der Entleiher die

Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzel/Rahmen) verweigert oder

sich aus den Umständen ergibt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers erheblich gefährdet

erscheinen; der Auftraggeber seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und

Arbeitsschutzbestimmungen nicht erfüllt.

4. VERPFLICHTUNG DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber steht der HE Industrial Services GmbH dafür ein, der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den

überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen.

5. ARBEITSSICHERHEIT

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie

die allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen sowie Erste-Hilfe-

Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter der HE Industrial Services GmbH vor Arbeitsaufnahme gemäß §12

Abs.2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.

Unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der überlassenen Mitarbeiter, hat der

Auftraggeber diese mit den arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie den für seinen Betrieb und den

jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungs- und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu

machen und für deren Einhaltung zu sorgen

Soweit die Mitarbeiter der HE Industrial Services GmbH während ihrer Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers

chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gefährdende Tätigkeiten

im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „BGV A 4“ ausüben, hat der Auftraggeber unter Zustimmung der

HE Industrial Services GmbH vor Beginn dieser Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische

Vorsorgeuntersuchung durchzuführen und der HE Industrial Services GmbH die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Maßnahmen und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gemäß der

Unfallverhütungsvorschrift „BGV A 5“ auch für die Mitarbeiter der HE Industrial Services GmbH bereitzuhalten.

6. ARBEITSZEIT

Der Auftraggeber versichert Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit nur dann anzuordnen und zu dulden,

soweit die für seinen Betrieb nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist. Notwendige behördliche

Genehmigungen von Mehr- / Sonn- und Feiertagsarbeit holt der Auftraggeber ein und stellt diese bei Bedarf

der HE Industrial Services GmbH in Kopie Form zur Verfügung.

7. EINSATZ DES PERSONALS

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, das Personal der HE Industrial Services GmbH nur im Rahmen der

vereinbarten Tätigkeit einzusetzen und entsprechende Arbeitsmittel bzw. Maschinen zu verwenden oder

bedienen zu lassen.

8. ÜBERNAHME DES PERSONALS

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der HE Industrial Services GmbH nicht in unzulässiger Weise (§ 1 UWG

und § 626 BGB) abzuwerben. Findet vor oder innerhalb der ersten neun Monate der Überlassungszeit eine Einstellung bzw. Übernahme der vorgestellten Person (Bewerber oder Mitarbeiter der HE Industrial Services GmbH)

durch den Auftraggeber statt, so gilt dies als Vermittlung. Eine Einstellung/Übernahme in diesem Sinne liegt

auch dann vor, wenn der Bewerber/Mitarbeiter vom Auftraggeber nur mittelbar (z. B. über ein

Drittunternehmen) beschäftigt wird. Für diese Vermittlung zahlt der Auftraggeber der Firma HE Industrial Services GmbH eine

Vermittlungsgebühr gemäß privater Arbeitsvermittlung in Höhe von 2 (zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter

vereinbarter) Bruttomonatsgehälter. Diese ist bei Beginn der Beschäftigung fällig.

9. ABRECHNUNG

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von den HE Industrial Services GmbH Mitarbeitern vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu

überprüfen und monatlich durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen.

Ein Durchschlag verbleibt beim Auftraggeber. Die restlichen Durchschläge und das Original sind dem Mitarbeiter jeweils am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen bzw. direkt an die HE Industrial Services GmbH zu übersenden.

Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung nicht nach, so gelten die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers.

Begründete Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang

Nachzuweisen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Verleiher berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite zu berechnen

10. STUNDENSATZ

Maßgebend für die Berechnung ist der vereinbarte Stundensatz zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Er enthält alle Lohnnebenkosten für den überlassenen Mitarbeiter. Die Stundensätze gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage, sowie sonstige Zuschläge.

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Die HE Industrial Services GmbH ist berechtigt die vereinbarte Verrechnungssätze im Ausmaß zu der Erhöhung anzupassen,

wenn Mitarbeiter auf Wunsch des Auftraggebers gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, welche die HE Industrial Services GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen. Die regelmäßige Arbeitszeit der HE Industrial Services - Mitarbeiter beim Entleiher entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag / Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten

wöchentlichen Arbeitszeit. Die über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden sowie

Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden mit vereinbarten Zuschlägen berechnet:

11. AUSWAHL DES PERSONALS

Die HE Industrial Services GmbH stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche

Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Im Interesse des Auftraggebers liegt es, sich selbst von

der Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorhergesehene Tätigkeit zu überzeugen.

Die HE Industrial Services GmbH ist berechtigt ihre Mitarbeiter jederzeit auszutauschen und durch andere geeignete

Arbeitnehmer zu ersetzen, insofern hierdurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall des Einsatzes ausländischer Mitarbeiter sichert der

Verleiher zu, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.

12. ALLGEMEINE PFLICHTEN DER HE INDUSTRIAL SERVICES GMBH

Die HE Industrial Services GmbH verpflichtet sich, ihren Arbeitgeberpflichten nachzukommen, d. h. sämtliche arbeits-,

sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und

fristgerecht zu leisten und Ähnlichem die vertragsgemäße Durchführung erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

13. HAFTUNG DER HE INDUSTRIAL SERVICES GMBH

Die HE Industrial Services GmbH haftet nur für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung ist ausgeschlossen,

wenn überlassene Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht vereinbarten

Arbeiten betraut werden. An die Arbeitnehmer dürfen keine Zahlungen oder Vorschüsse geleistet werden

Für weitergehende Ansprüche haftet die HE Industrial Services GmbH

14. Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten

zwischen Verleiher und Entleiher ist München. Das gilt auch für Auftraggeber, deren Unternehmenssitz im

Ausland ist.

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